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   LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01   

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https://dejure.org/2001,2284
LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01 (https://dejure.org/2001,2284)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2001 - 11 Sa 782/01 (https://dejure.org/2001,2284)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2001 - 11 Sa 782/01 (https://dejure.org/2001,2284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage ; Interessenausgleich vor Ausspruch der Kündigung ; Überprüfbarkeit der Sozialauswahl der Arbeitnehmer nur auf grobe Fehlerhaftigkeit

  • LAG Düsseldorf PDF

    KSchG § 1 Abs. 5 in der vom 01.10.1996 bis 31.12.1998 geltenden Fassung; BetrVG §§ 111, 112
    .

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 5; BetrVG § 111; BetrVG § 112

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LAGReport 2002, 125
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Ob eine Willenserklärung, wie die Kündigung, rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (BAG 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8 m. w. N.).

    Bei späteren Änderungen kommt nur ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 21.02.2001- 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8; Fischermeier, NZA 1997, 1089, 1098; Löwisch, RdA 1997, 80, 82).

    Außerdem kommen die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a. F. nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, dass von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (BAG 21.02.2001 -2 AZR 39/00 - a. a. O.; LAG Köln 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 1).

    Voraussetzung für einen derartigen Wegfall der Geschäftsgrundlage wäre gewesen, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die im Zentralbereich/Dampferzeuger (72 Mitarbeiter) und die in den Bereichen EM-und WS- (45 Mitarbeiter) entlassen werden sollten, in dem Zeitraum vom Abschluss des Interessenausgleichs (03.07.1998) bis zum Zeitpunkt des Zugangs der streitbefangenen Kündigung vom 16.11.1998 soweit abgesunken wäre, dass die in den vorstehend genannten Bereichen beabsichtigten Maßnahme nach § 111 BetrVG, § 17 KSchG keine Betriebsänderung mehr dargestellt hätte (vgl. BAG 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    aa) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der § 1 Abs. 5 KSchG a. F. musste der Kläger darlegen und beweisen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für ihn nicht weggefallen sei (vgl. näher BAG 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 5).

    Damit erstreckt sich nach dem ausdrücklichen Gesetzestext die Vermutung der Betriebsbedingtheit auch auf eine fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb (BAG 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - a. a. O.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Trifft der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, ist diese selbst zwar nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. vgl. nur BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    Vom Gericht voll nachzuprüfen ist aber, ob durch die innerbetriebliche Umsetzung dieser Unternehmerentscheidung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (st. Rspr., z. B. BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99-a. a. O.).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Nachdem die Beklagte schon im ersten Rechtszug durch Vorlage des Anhörungsschreibens vom 11.11.1998 sowie ergänzende Angaben in ihrem Schriftsatz vom 08.07.1999 und 09.06.2000 die ordnungsgemäß Betriebsanhörung im Detail schlüssig dargelegt hatte, wäre es im Rahmen der ihm obliegenden abgestuften Darlegungslast Sache des Klägers gewesen, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 47; BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 179).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Nachdem die Beklagte schon im ersten Rechtszug durch Vorlage des Anhörungsschreibens vom 11.11.1998 sowie ergänzende Angaben in ihrem Schriftsatz vom 08.07.1999 und 09.06.2000 die ordnungsgemäß Betriebsanhörung im Detail schlüssig dargelegt hatte, wäre es im Rahmen der ihm obliegenden abgestuften Darlegungslast Sache des Klägers gewesen, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 47; BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 179).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Dabei steht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, die nicht ordnungsgemäße Anhörung der unterbliebenen Anhörung gleich (vgl. nur BAG 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 104; BAG 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Dabei steht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, die nicht ordnungsgemäße Anhörung der unterbliebenen Anhörung gleich (vgl. nur BAG 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 104; BAG 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG a. F. kann nur an die von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zugrunde gelegte Betriebsänderung anknüpfen (BAG 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 7).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Die Erstellung eines Interessensausgleichs mit Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG a. F., § 112 BetrVG entband den Arbeitgeber nicht von der Betriebsratsanhörung zu den konkret auszusprechenden Kündigung nach § 102 BetrVG (vgl. näher BAG 20.05.1999 - 2 AZR 148/99 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 101).
  • LAG Köln, 01.08.1997 - 11 Sa 355/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Beweislast des Arbeitnehmers für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
    Außerdem kommen die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a. F. nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, dass von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (BAG 21.02.2001 -2 AZR 39/00 - a. a. O.; LAG Köln 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 1).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88

    Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

  • ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. September 2001 - 11 Sa 782/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

    Mit der rechtlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder endet deren Mitgliedschaft im Betriebsrat mit sofortiger Wirkung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), mit dem Verlust des Amtes aller Betriebsratsmitglieder und aller Ersatzmitglieder endet auch das Amt des Betriebsrats selbst ( LAG Hessen , Urt. v. 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00, ZInsO 2002, 740; Berscheid , AR-Blattei SD 530.6.3.

    Das Ausscheiden sämtlicher Betriebsratsmitglieder aus dem Arbeitsverhältnis ist auch nicht einem Rücktrittsbeschluss des Betriebsrats durch die Mehrheit seiner Mitglieder (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG) gleichzustellen ( LAG Hessen , Urt. v. 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00, ZInsO 2002, 740), zwar selbst dann nicht, wenn es sich - wie vorliegend aufgrund der Belegschaftsinitiative - um eine "gemeinsame Aktion" handelt.

    Daran fehlt es beim Ausscheiden sämtlicher Betriebsratsmitglieder aus dem Arbeitsverhältnis ( LAG Hessen , Urt. v. 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00, ZInsO 2002, 740).

    Die Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO kann nur an die von Insolvenzverwalter und Betriebsrat gemeinsam zugrunde gelegte Betriebsänderung anknüpfen ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740).

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Mit anderen Worten, für das Vorliegen der Voraussetzungen der Vermutungswirkung in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO kommt es, was die Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG betrifft, ausschließlich auf eine nachgewiesene beabsichtigte Betriebsänderung an (LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat, ist der Zugang der Kündigung (BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 39/00, BAGReport 2001, 68 = ZInsO 2001, 1072 = ZIP 2001, 1825; LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    Die Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO kann nur an die von Insolvenzverwalter und Betriebsrat gemeinsam zugrunde gelegte Betriebsänderung anknüpfen (LAG Düsseldorf v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740).

    Da die Betriebsänderung nicht im Interessenausgleich selbst beschrieben worden ist, was zwar nach dem Gesetzeswortlaut nicht vorgeschrieben ist, wohl aber zur Beweiserleichterung bzw. zur Vermeidung von Rechtsverlusten dringend empfohlen werden kann (vgl. dazu LAG Düsseldorf v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740), hat der Beklagte zu 1) die vorgenommene Betriebsänderung noch im Prozeß schriftsätzlich erläutern dürfen.

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    Da die Betriebsänderung nicht im Interessenausgleich selbst beschrieben worden ist, was zwar nach dem Gesetzeswortlaut nicht vorgeschrieben ist, wohl aber zur Beweiserleichterung bzw. zur Vermeidung von Rechtsverlusten dringend empfohlen werden kann (vgl. dazu LAG Düsseldorf v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740), hat der Beklagte die vorgenommene Betriebsänderung noch im Prozeß schriftsätzlich erläutern können.
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

    § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfasst nur Kündigungen in Vollzug der Betriebsänderung, über die der Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen ist ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740; LAG Hamm , Urt. v. 04.06.2002 - 4 Sa 57/02, AR-Blattei ES 915 Nr. 21 = LAGReport 2003, 31 = ZInsO 2003, 52).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Ausgehend von diesen Grundsätzen erscheint es folgerichtig, den Anwendungsbereich des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO auf die Fälle zu beschränken, in denen die wesentliche Änderungen der Sachlage den Tätigkeitsbereich des entlassenen Arbeitnehmers betreffen und in der Zeit zwischen Abschluß des Interessenausgleichs und Zugang der Kündigung eintreten (so bereits zu § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a.F. [1996] ArbG Berlin v. 16.04.1997 - 69 Ca 49520/96, ZAP ERW 1998, 41 [Berscheid]; ebenso zu § 125 InsO ArbG Aachen v. 06.08.1999 - 6 Ca 64/99, NZA-RR 2000, 420 = NZI 2000, 238 = ZInsO 2000, 175 = ZIP 2000, 202), denn danach gelten die Grundsätze des Wiedereinstellungsanspruchs (LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, ZInsO 2000, 571 ; BAG v. 21.02.2001 - 2 AZR 39/00, BAGReport 2001, 68 = ZInsO 2001, 1072 = ZIP 2001, 1825 ; LAG Düsseldorf v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740 ; ebenso Hess, AR-Blattei SD 915.6 Rn. 74; Nerlich/Römermann/Hamacher, Lsbl., § 125 InsO Rn. 65; Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 125 InsO Rn. 82).
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